Formulierung „junges und dynamisches Team“ ist AGG-konform
Worum geht es?
Das Verkaufsteam einer Tankstelle bestand aus insgesamt neun Beschäftigten. Vier Angestellte waren um die sechzig und vier um die vierzig Jahre alt. Dazu kam eine Aushilfe, die 19 Jahre alt war. Der Tankstellenpächter wollte sein Team verstärken. Zu diesem Zweck inserierte er u. a. mit folgender Formulierung: „Wir sind ein junges und dynamisches Team mit Benzin im Blut und suchen Verstärkung.“ Es folgten die konkreten Anforderungen an die Bewerber, sowie Informationen zum Gehalt und zu den Arbeitsbedingungen. Ein 50-jähriger Mann hatte sich erfolglos auf die Stelle beworben. Ihm war ein 48-jähriger Mann vorgezogen worden. Der abgelehnte Bewerber verklagte den Tankstellenpächter auf Zahlung einer Entschädigung gemäß § 15 Abs. 2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), weil die Stellenanzeige altersdiskriminierend sei. Zudem forderte er eine Entschädigung wegen Verletzung des Datenschutzgesetzes, weil der Pächter ihm nicht mitgeteilt habe, ob er seine personenbezogenen Daten verarbeitet hatte.
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