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Urteilsticker Betriebsrat

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Arbeitsunfähig bedeutet nicht amtsunfähig
Bild: © megaflopp-iStock-Getty-Images-Plus

Ein seit Jahren krankgeschriebenes Betriebsratsmitglied wollte trotz weiterhin bestehender Erkrankung wieder im Gremium mitwirken. Der Betriebsrat lehnte ab – zu Unrecht. Laut dem LAG Hessen bedeutet Arbeitsunfähigkeit nicht automatisch Amtsunfähigkeit.

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Arbeitsunfähig bedeutet nicht amtsunfähig
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Arbeitsunfähig bedeutet nicht amtsunfähig

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Teilfreistellungen muss kein Beschluss vorausgehen
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EuGH: Kirchenaustritt ist kein Kündigungsgrund
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Mitbestimmung bei Umgruppierung: Arbeitgeber muss neu prüfen
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Rechtsmissbräuchliche Bewerbung: Keine Entschädigung für AGG-Hopper
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Richter und Justitia
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Treppensturz im Homeoffice nach Feierabend ist nicht versichert

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Keine Ersetzung der Zustimmung nach Betriebsrats-Veto
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Keine Ersetzung der Zustimmung nach Betriebsrats-Veto

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Keine Krankschreibung ohne persönliche Untersuchung
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Keine Krankschreibung ohne persönliche Untersuchung

Teilfreistellungen von Betriebsratsmitgliedern sind nach der Rechtsprechung des BAG auch ohne vorherigen Beschluss des Betriebsrats zulässig. Entscheidend ist, dass die Wahl gemäß den Wahlvorschriften erfolgt. Die fehlerhafte Gestaltung von Wahlvorschlagslisten kann hingegen zur Unwirksamkeit führen.

Klare Ansage des höchsten Gerichts für EU-Recht: Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) rechtfertigt der Austritt aus der katholischen Kirche nicht automatisch eine Kündigung. Religiöse Loyalitätsanforderungen seien nur zulässig, wenn sie für die konkrete Tätigkeit wesentlich, rechtmäßig und verhältnismäßig seien.

Ändert sich die Vergütungsordnung im Unternehmen, muss der Arbeitgeber die Eingruppierung der Beschäftigten überprüfen und den Betriebsrat beteiligen. Laut dem BAG gilt dies bereits beim Bestehen der Möglichkeit einer anderen Einstufung. Verweigert der Arbeitgeber die Prüfung, kann der Betriebsrat ein Zustimmungsverfahren verlangen.

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Arbeitsrecht

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Gerichtlicher Vergleich begründet befristetes Arbeitsverhältnis unmittelbar
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Kürzung einer Anwesenheitsprämie wegen Streiktagen ist zulässig
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Handout zum Online-Seminar: Aktuelle Urteile und Gesetzesänderungen aus dem Arbeitsrecht

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Aktuelle Urteile und Gesetzesänderungen aus dem Arbeitsrecht

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Einigungsstelle auch ohne Vorverhandlungen möglich
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BAG konkretisiert Anforderungen an interne Stellenausschreibung
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Sicherheitspersonal darf Kopftuch tragen

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BAG: Keine Diskriminierung von Altverträgen bei Lohnerhöhung
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Friedhofsgärtner von eifersüchtigem Ehemann verletzt: Kein Arbeitsunfall

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