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Urteilsticker Betriebsrat

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Einladung zur Wahlversammlung: Keine Übersetzung nötig
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Nach einem Beschluss des BAG sind die Initiatoren einer Betriebsratswahl nicht verpflichtet, das Einladungsschreiben zur Wahlversammlung in mehrere Sprachen zu übersetzen, auch wenn viele Beschäftigte der deutschen Sprache nur eingeschränkt mächtig sind.

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Einladung zur Wahlversammlung: Keine Übersetzung nötig
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Bei groben Pflichtverstößen drohen harte Sanktionen
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Schwerwiegende Verfehlungen können Betriebsratsamt kosten
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Fristlose Kündigung unwirksam: Rangelei ist kein Kündigungsgrund
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Kollektiver Fehler kann Amtszeit des Gremiums beenden
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AGG-Entschädigung nur bei Kenntnis der Schwerbehinderung
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Nahtlose Krankschreibung spricht für einheitlichen Verhinderungsfall
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Auslegung eines Aufhebungs­vertrags bei Falschangabe
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So kann der Betriebsrat auf Pflichtverstöße des Arbeitgebers reagieren
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/SaifulasmeeChede  

So kann der Betriebsrat auf Pflichtverstöße des Arbeitgebers reagieren

Betriebsrat und Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. In der Praxis gelingt dies nicht immer, weil die unterschiedlichen Interessenlagen zwangsläufig zu Spannungen und Konflikten führen. Häufig sind Pflichtverstöße des Arbeitgebers oder einzelner Betriebsratsmitglieder der Auslöser.

Macht sich ein Betriebsratsmitglied einer schweren Pflichtverletzung schuldig, kann es seines Amtes enthoben werden. Schon eine einmalige grobe Verfehlung kann ausreichen, um den Ausschluss aus dem Gremium zu rechtfertigen. Mit Rechtskraft der Entscheidung verliert das Mitglied nicht nur seinen Platz im Betriebsrat, sondern auch seinen Kündigungsschutz.

Wer einen Kollegen am Arbeitsplatz körperlich attackiert, riskiert seinen Job, denn ein tätlicher Angriff stellt grundsätzlich einen Kündigungsgrund dar. Entscheidend sind Schwere und Intensität des Vorfalls. Eine kleinere Rangelei rechtfertigt laut dem LAG Hamm keinen Rauswurf.

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Arbeitsrecht

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AGG-Entschädigung nur bei Kenntnis der Schwerbehinderung
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Richter und Justitia
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Doppelte Haushaltsführung: Stellplatzkosten sind absetzbar

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Arbeitgeber muss Betriebsgelände nicht flächendeckend von Eis befreien
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Umkleidezeiten sind auch bei Abwesenheit zu vergüten
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EuGH stellt klar: Fahrtzeiten gelten auch für Mitfahrer als Arbeitszeit
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Urlaubsanspruch berechnet sich nach Arbeitstagen – nicht Kalendertagen

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Tarifvertrag diskriminiert Teilzeitkräfte: BAG kassiert ­Klausel
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Sturz über Hundeleine ist nicht versichert

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Treppensturz während Rufbereitschaft ist kein Arbeitsunfall

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